LEISTUNGEN
Grenzgänger in die Schweiz sind unser Kerngeschäft.
Als digitale Kanzlei betreuen wir überregional Grenzgänger die in der Schweiz beschäftigt sind und in Deutschland wohnen.
Mit den Themen Internationaler Wochenaufenthalter oder Schweizer Grenzgänger mit Anwendung der 60 Tage Regelung sind Sie bei uns genau richtig.
Neben der
Erstellung der jährlichen
Einkommensteuererklärung
beraten wir Sie hierzu umfassend und
beantworten gerne
Ihre Fragen.
Gerne beraten wir Sie als Spezialist wenn es um die Besteuerung von leitenden Angestellten in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland geht.
Bundesweit vertrauen Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände und Aufsichtsräte unserer Kanzlei bei der Besteuerung ihrer Schweizer Einkünfte in Deutschland.
Per
Videocall und mittels
digitalem Belegaustausch
über unsere
sichere Kanzlei-Cloud bieten wir Ihnen eine
ortsunabhängige und
einfache Möglichkeit für eine enge und
qualitative Zusammenarbeit
mit unserer Kanzlei.
Geht es bei Ihnen um die Besteuerung von Leistungen aus einer schweizer Altersvorsorgeeinrichtung (AHV,
Pensionskasse
oder
3.
Säule) und Sie suchen hierzu steuerlichen Rat?
Aus ganz Deutschland finden Rentner / Pensionäre bei uns einen spezialisierten Ansprechpartner wenn es um eine steueroptimalen Beratung und Deklaration von Schweizer Renten oder Kapitalbezügen aus der 2. / 3. Säule geht.
Wir haben uns auf die Besteuerung von Altersleistungen aus
Schweizer Pensionskassen
und aus weiteren
Schweizer Altersvorsorgeeinrichtungen (3. Säule)
in Deutschland spezialisiert.
Per Videocall und digitalem Belegaustausch arbeiten wir bundesweit mit unseren Mandanten eng zusammen.
Die Betreuung in der Schweiz ansässiger Personen mit Immobilieneigentum und Vermietungseinkünften aus Deutschland zählen zu unseren Stärken.
Gerne bieten wir
beschränkt steuerpflichtigen Personen unsere Kompetenz bei der
Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung und
Umgang mit dem
deutschen Finanzamt an.
Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert und geplant sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der
Planung Ihrer
Vermögensübertragung und der
Erstellung Ihrer
Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung.
Bei
rechtlichen Themen (z.B. Wirksamkeit eines Testaments, Vermeidung v. Pflichtteilsansprüchen, etc.) arbeiten wir eng mit der
Rechtsanwaltskanzlei Hanschmann & Partner zusammen. Somit bieten wir Ihnen ein vollumfängliches Leistungsspektrum von A bis Z auf dem Sektor der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer an.
In der Vergangenheit wurden Einkünfte nicht oder nur teilweise dem Finanzamt gegenüber offengelegt?
Gerne biete ich Ihnen als Wirtschaftsjurist und Steuerberater bei Nacherklärungsthemen meine volle Unterstützung an.
Hier stehen für Sie unsere Formulare und Arbeitspapiere zum Download bereit.
DIGITAL - INDIVIDUELL - KOMPETENT