Schweizer Pensionskasse

 Auszahlung von Schweizer Pensionskassen

Besteuerung von Leistungen aus Schweizer Pensionskassen - Nutzen Sie Ihre Vorteile.

Schweizer Pensionskassenbezüge und Kapitalauszahlungen

Unsere Steuerberatung hat sich besonders auf Renteneinkünfte und Kapitalauszahlungen aus Schweizer Pensionskassen spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Expertise!

Erstellung von Vergleichsberechnungen
Rente
vs. Kapitalbezug

 Sie sind sich unsicher ob Sie einen Kapitalbezug oder laufende Rente aus einer Schweizer Pensionskasse beziehen sollen?

Wir erstellen individuelle Vergleichsberechnungen (Kapitalbezug vs. Rentenbezug) und beraten Sie gerne vollumfänglich.

Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Rund-um-Service. 
Wir übernehmen für Sie den Kontakt mit der zuständigen Schweizer Bank,  Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung und den Finanzämtern (Dt. & CH).

Profitieren Sie von unserer steuerlichen Expertise auf dem Gebiet der Besteuerung von Leistungen aus Schweizer Pensionskassen / Freizügigkeitseinrichtungen.

Steuerliche Beratung und Erstellung von Steuererklärungen

 Egal ob es um das Thema Schweizer AHV Rente, laufende Renteneinkünfte aus der 2. Säule einer Pensionksasse oder den Kapitalbezug aus einem Schweizer Freizügigkeitskonto geht - Gerne sind wir Ihr persönlicher Ansprechpartner.

 Anwendung der Öffnungsklausel bei Schweizer Altersbezügen

 Wir führen anhand Ihrer steuerlichen Situation eine genaue Recherche durch und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der steuerbegünstigten Öffnungsklausel für Sie erfüllt sind.

Rückforderung von Schweizer Quellensteuer

Bei Kapitalbezug aus der 2. oder 3. Säule kommt es ggf. in der Schweiz zu einem Quellensteuerabzug.

Auf Basis des DBA-Deutschland/Schweiz steht Ihnen eventuell ein Erstattungsanspruch der Schweizer Quellensteuer zu.

Gerne prüfen wir für Sie, ob die Antragsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen und beantragen fristwahrenden die Erstattung Ihrer Schweizer Quellensteuer.

3. Säule der Schweizer Altersvorsorge

Die 3. Säule stellt eine freiwillige Vorsorgemöglichkeit dar.

Neben der Beratung zu Renten- und Kapitalleistungen aus der 2. Säule beraten wir Sie auch gerne bzgl. der Option von steuerfreien Beiträgen in die 3. Säule oder wenn es um Bezugsthemen geht.

Mandant werden

Rufen Sie uns an!

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Vereinbaren Sie einfach telefonisch +49 (0) 7741 698 2192 einen steuerlichen Erstberatungstermin. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihre Angelegenheit und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab.

  • 1 Schritt: Erster Beratungstermin

    In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:

    • Sachverhalt 
    • Ihre Vorstellungen und was Ihnen wichtig ist 
    • Handlungsempfehlungen
    • Lösungsmodelle
    • weiteres Vorgehen

    Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.

  • 2. Schritt: Umsetzung

    Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!


    Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:

    • Erstellung von Steuererklärungen
    • Durchsetzung von Anträgen
    • Einholung von verbindlichen Auskünften
    • Klärung von Einzelfragen
    • Weitere Beratungstermine
  • 3. Schritt: Steuerliche Betreuung

    Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:


    • Monatlichen Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschlüsse und Bilanzen
    • Jahressteuererklärungen
    • Prüfung von Steuerbescheiden 
    • Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen

Kontakt:

Als digitale Steuerkanzlei beraten wir überregional und damit ortsunabhängig unsere Mandaten.


Hierbei greifen wir auf einen digitalen Belegaustausch oder die Kommunikation per Videocall, E-Mail oder Telefon zurück.   


Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die Ihnen helfen, Steuern zu sparen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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