Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Der Erbfall tritt unerwartet auf - daher sollte er vorbereitet sein.

Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

 Erstellung von Steuererklärungen

 Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen

Bewertung des Nachlass

Die optimale Bewertung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen

Optimierung - Gestaltung

 Nutzen Sie optimal Ihre Freibeträge, Steuersätze, uvm.
  • Haben Sie sich diese Fragen gestellt?

    • Ich habe etwas vererbt bekommen und soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?
    • Wieviel Erbschaftsteuer kommt bei einem Erbe auf mich zu?
    • Wieviel Erbschaftsteuer kommt auf mein Erbe zu?
    • Wie kann ich von einem Nießbrauchrecht profitieren?
    • Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und Steuersätze und was ist der Härteausgleich?
    • Wie wird Immobilienvermögen und Unternehmensvermögen vom Finanzamt bewertet?
  • Unser Angebot an Sie

    Unsere Beratung liefert die Antwort auf Ihre Fragen und besteht u.a. aus folgenden Bausteinen:


    • Wir erstellen für Sie die notwendige Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung und führen sämtliche vom Finanzamt verlangten Bewertungen durch.
    • Wir beraten Sie hinsichtlich Freibetragsausnuztung und steuerlichen Familiengestaltungen.
  • Ihre Investition

    Unsere Beratungsleistung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bieten wir Ihnen zu den nachfolgenden Konditionen an:


    • Honorar auf Anfrage
  • Voraussetzungen

    Unsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen und genaueste Schilderungen über die Erb-, Vermögens- und Familienverhältnisse offen legen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Beratung bekannt gemacht werden.

Mandant werden

Rufen Sie uns an!

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Vereinbaren Sie einfach telefonisch +49 (0) 7741 698 2192 einen steuerlichen Erstberatungstermin. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihre Angelegenheit und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab.

  • 1 Schritt: Erster Beratungstermin

    In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:

    • Sachverhalt 
    • Ihre Vorstellungen und was Ihnen wichtig ist 
    • Handlungsempfehlungen
    • Lösungsmodelle
    • weiteres Vorgehen

    Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.

  • 2. Schritt: Umsetzung

    Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!


    Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:

    • Erstellung von Steuererklärungen
    • Durchsetzung von Anträgen
    • Einholung von verbindlichen Auskünften
    • Klärung von Einzelfragen
    • Weitere Beratungstermine
  • 3. Schritt: Steuerliche Betreuung

    Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:


    • Monatlichen Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschlüsse und Bilanzen
    • Jahressteuererklärungen
    • Prüfung von Steuerbescheiden 
    • Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen

Kontakt:

Als digitale Steuerkanzlei beraten wir überregional und damit ortsunabhängig unsere Mandaten.


Hierbei greifen wir auf einen digitalen Belegaustausch oder die Kommunikation per Videocall, E-Mail oder Telefon zurück.   

Share by: