Kauf. Besitz. Verkauf
Ihre Steuerberatung für Immobilienbesitz
Kauf eines Grundstücks
(Whg. , Haus, Gewerbe)
Vermietung einer Immobilie
Renovierung / Sanierung
Verkauf der Immobilie
Schenkung od. Erbschaft
Immobilien Nießbrauch
Steuerberater für Fragen bei Kauf, Vermietung und Verkauf von Immobilien
Wir haben uns als Steuerberater auf Fragen zu Immobilien und insbesondere zur Vermietung spezialisiert. Unabhängig davon, ob es sich um ein Immobilien-Unternehmen, unbebautes Grundstück, Mietshaus, Eigentumswohnung oder Ferienobjekt handelt.
Unsere Steuerkanzlei betreut Immobilienbesitzer in Waldshut-Tiengen und in weiteren Gemeinden.
Wer soll die Immobilie kaufen? Ist es sinnvoll, die Immobilie privat oder beispielsweise über eine Immobilien-GmbH zu erwerben?
Die richtige Finanzierung für Ihre Immobilie zu finden ist nicht immer leicht. Wir helfen Ihnen gerne hierbei und prüfen dabei die Kreditverträge auf steuerliche Optimierungen. Darüber hinaus erstellen wir Renditeberechnungen und Prognosen für die Bank.
Oft werden wir gefragt "gibt es Möglichkeiten Grunderwerbsteuer zu sparen?" oder "wie erhalte ich eine steuergünstigste Abschreibung?"...wir beraten Sie gerne hierzu umfassend.
Ihre Zielgruppe sind gewerbliche Mieter? Unsere Steuerkanzlei beratet Sie gerne bei dem Thema umsatzsteuerpflichtige Vermietung und zeigt Ihnen hierbei die Vor- und Nachteile auf.
Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung erzielen Sie i.d.R. durch die Vermietung als Privatperson oder Immobilien-GbR.
Gerne übernehmen wir für Sie die Berechnung Ihrer Überschüsse und übernehmen die Ergebnisse in Ihre Einkommensteuererklärung bzw. Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung.
Bei der Vermietung an Angehörige sind besondere steuerliche Vorschriften zu beachten. Nur dann sind Ihre Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Gerne beraten wir Sie und erstellen Überschussprognosen.
Die Vermietung über eine Immobilien-GmbH bringt einige Vorteile mit sich. Unter Umständen unterliegt die Immobilien-GmbH einem Steuersatz in Höhe von 15 %.
Wir beraten Sie gerne hierzu.
Eine Immobilie benötigt regelmäßige Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die oft sehr teuer sind.
Hierbei äußern unsere Mandanten häufig den Wunsch, keine anschaffungsnahen Auffwendungen zu generieren. Anschaffungsnahe Aufwendungen werden nämlich über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben und wirken sich daher steuerlich nur sehr gering pro Veranlagungsjahr aus.
Wie geben Ihnen Tipps, wie Sie dies vermeiden und die getätigten Aufwendungen sofort steuerwirksam abgezogen werden können.
Der Verkauf einer Immobilie unterliegt bei Privatpersonen der Steuerpflicht. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffungs und der Veräußerung der Immobilie weniger als 10 Jahre beträgt.
Eine Steuerpflicht kann auch nach einem Zeitraum von 10 Jahren entstehen. Solche Fälle kommen häufig bei Betriebsaufspaltungen vor.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Es ist stets zu beachten, dass Veräußerungen von mehreren Objekten innerhalb kurzer Zeit dazu führen kann, dass Sie das Finanzamt als gewerblicher Grundstückshändler einordnet. In diesem Fall ist nicht nur die Einkommensteuer sondern auch die Gewerbesteuer zu beachten.
Oft werden wir gefragt "gibt es Möglichkeiten Grunderwerbsteuer zu sparen?" oder "wie erhalte ich eine steuergünstigste Abschreibung?"...wir beraten Sie gerne hierzu umfassend.
Oft investieren Schweizer Bürger in eine deutsche Liegenschaft, die im Anschluss vermietet wird. Durch den Erwerb der deutschen Liegenschaft wird in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht begründet.
Unsere Steuerkanzlei hat sich auf die beratung von Schweizer Privatpersonen mit Immobilieneigentum in Deutschland spezialisiert. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.
Mietrecht. Baurecht. Verträge & Steuerberatung
Steuerberater u. Rechtsanwalt für Mietrecht
Profitieren Sie von unserem Netzwerk. Bei Bedarf ziehen wir gerne eine Rechtsanwältin hinzu, die sich auf die rechtlichen Themen bei Immobilien (Mietverhältnisse, Bauvorhaben, Kauf-/Verkaufverträge, Nießbrauchregelungen, Immobilienübertragungen, Erbschaft mit Immobilienbesitz, etc.) spezialisiert hat.
Wir bieten eine steuerliche und juristische Beratung. Sprechen Sie uns einfach an.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Unterstzüzung zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung spezialisiert und verfügt hierfür über freie Ressourcen.
Bundesweit arbeiten wir mit unseren Mandanten individuell zusammen, um die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen zu berücksichtigen.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie uns einfach unter Telefon 07741 698 2192 an. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihre Angelegenheit und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:
Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.
Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!
Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:
Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:
Ihre Nachricht wurde gesendet. Sie erhalten in den nächsten Werktagen ein Feedback per E-Mail von uns.
Videos zum Thema Immobilien: