FAQ
Sehr gerne beraten wir neben Unternehmern auch Privatpersonen.
Insbesondere zu folgenden Themen:
1. Erstellung von Steuererklärungen
2. Beratung von Grenzgänger in die Schweiz
3. Auszahlung Schweizer Pensionskassen
4. Vermietung und Verpachtung
5. Kapitaleinkünfte
Wir nehmen gerne neue Mandanten (Unternehmen/Privatpersonen) an.
Bitte vereinbaren Sie einfach telefonisch (07741 / 698 2192) oder per E-Mail (info@Steuerkanzlei-Eggert.de) einen Termin.
Alles Weitere besprechen wir im Anschluss mit Ihnen.
Durch einen Wechsel entsteht für Sie kein großer Aufwand. Sie müssen lediglich den Steuerberatungsvertrag mit Ihrem Vorberater kündigen. Anschließend wird sich Ihr neuer Steuerberater komplett um die Datenübernahme kümmern.
Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist aus dem Vertrag mit Ihrem Steuerberater. Haben Sie keinen Vertrag unterzeichnet, ist eine Kündigung jederzeit möglich.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne zum Thema Steuerberaterwechsel und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und beraten Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.
Auf besonderen Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.
Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet.
Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich des internationalen Steuerrechts, Beratung von Grenzgängern, Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen oder der Erbschaftsteuer liegt, vereinbaren wir mit Ihnen vorab Stundensätze oder Auftragspauschalen.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie uns einfach unter Telefon 07741 698 2192 an. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Angelegenheit und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:
Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.
Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!
Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:
Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise: